„Wenn alle zusammen arbeiten, kommt der Erfolg von selbst.“
Zitat von Henry Ford
Der Datenschutz wird für Unternehmen und öffentliche Stellen gelockert, das heißt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dürfen personenbezogene Daten erhoben werden. Arbeitgeber und Dienstherren dürfen personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Gästen und Besuchern zum Zweck der Corona-Pandemie erheben, speichern und verarbeiten. Die Speicherung von personenbezogenen Daten [Gesundheitsdaten] ist erlaubt, solange ein Zweck besteht. Die personenbezogenen Daten [Gesundheitsdaten] sind nach Artikel 9 DSGVO besonders schützenswert. Wenn die Corona-Pandemie vorbei ist, müssen die personenbezogenen Daten [Gesundheitsdaten] gelöscht / vernichtet werden.
In der aktuellen Situation dürfen verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Schutz der Mitarbeiter eingesetzt werden. Hierzu sind die Grundsätze aus der DSGVO zu berücksichtigen. Weitere Informationen zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlichte kürzlich die Datenschutzkonferenz. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten [Gesundheitsdaten] stützen sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen aus der DSGVO, dem BDSG und ggf. den Landesdatenschutz– und weiteren Fachgesetzen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.